
Prüfungstrainer: Drohnen-Pilotenlizenz
Inhalt:
Alle wichtigen Fragen und Antworten für die Prüfung zur Drohnenlizenz in verschiedenen Trainingsmodi.
Prüfungssimulation zur realistischen Vorbereitung auf die Prüfung.
Drohnen zu fliegen macht viel Spaß und ist auch im beruflichen Kontext immer beliebter bei Fotographen und Werbefirmen. Je mehr Drohnen fliegen, desto höher ist die Gefahr von Unfällen und Kollisionen. Daher gelten seit dem 1.10.2017 besondere Regeln für das Betreiben von unbemannten Fluggeräten.
Diesen online-Prüfungstrainer können Sie auf allen Geräten nutzen, die eine Internetverbindung haben: PC, Tablet, Smartphone. Er ist Immer erreichbar, sodass Sie jede freie Minute zum Erreichen Ihres Lernziels nutzen können.
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Die wichtigsten Regeln
Fliegen auf Modellflugplätzen
Die neuen Regeln gelten, abgesehen von der Notwendigkeit, eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers anzubringen, nur außerhalb von Modellflugplätzen.
Drohnen mit einem Gewicht über 250 g
Eine feuerfeste und gut lesbare Plakette mit Name und Adresse des Besitzers muss angebracht sein.
Drohnen mit einem Gewicht über 2 kg
Neben der Plakette, müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden, die Sie mit diesem Kurs erwerben können.
Die Prüfung erfolgt durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle.
Drohnen mit einem Gewicht über 5 kg
Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten muss eine Aufstiegserlaubnis von der Landesluftfahrtbehörde erteilt werden.
Weitere Regeln & Verbote
- Das Fliegen von Drohnen über 100m außerhalb von Modellflugplätzen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmeerlaubnis kann bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden.
- Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden.
- Drohnen oder Modellflugzeuge müssen bemannten Luftfahrzeugen grundsätzlich ausweichen.
- Verboten ist jegliche Behinderung oder Gefährdung
- Verboten der Betrieb von Drohnen über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten der Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen.
- Verboten ist der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken.
- Flugobjekte, unabhängig von seinem Gewicht, in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen sind in oder über Wohngebieten verboten.
Online-Kursinhalte / Schulungsinhalte





















